§ 325 Aufhebung des dinglichen Arrestes
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 12
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BFH, 17.12.2003 – I R 1/02Zitiert von 4
- BFH, 17.10.2018 – XI R 35/16Fortsetzungsfeststellungsklage nach erledigter ArrestanordnungZitiert von 5
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2018 – OVG 5 S 57.17
- FG Köln, 28.02.2018 – 3 K 3747/14Zitiert von 1
- FG Saarland, 01.03.2005 – 1 K 246/04
- FG Saarland, 03.12.2003 – 1 K 35/03Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- FG Nürnberg, 29.04.2025 – 2 K 727/18
- FG Hamburg, 15.04.2014 – 3 V 63/14Zitiert von 3
- FG Münster, 13.05.2003 – 5 V 6666/02 E
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 325 AO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Arrestanordnung ist aufzuheben, wenn nach ihrem Erlass Umstände bekannt werden, die die Arrestanordnung nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen.